Unsere Grundsätze Die Ombudsstelle der Privatversicherung und der Suva arbeitet …
unentgeltlich
Wir bieten Versicherten eine kostenfreie Hilfe.
schnell
Wir prüfen dokumentierte Beschwerden im Normallfall innert weniger Arbeitstage.
unbürokratisch
Wir suchen aussergerichtliche Lösungen in Konfliktsituationen und geben unverbindliche Empfehlungen ab.
vertraulich
Wir leiten Angaben der Ratsuchenden nur bei Durchführung einer Vermittlung weiter. Ansonsten erfährt von uns niemand, wer sich an die Ombudsstelle wendet.
neutral
Wir bilden uns eine unabhängige Meinung zum Sachverhalt und zur Rechtssituation.
verständlich
Wir erläutern das Ergebnis unserer Prüfung verständlich und nachvollziehbar.
Unser Angebot Wofür ist die Ombudsstelle zuständig?
Befinden Sie sich in einem Konflikt mit einer Versicherungsgesellschaft und möchten eine neutrale Beurteilung Ihres Falles erhalten? Die Ombudsstelle bietet Ihnen eine unabhängige Hilfe.
Familie M meldet ihrer Hausratversicherung einen Einbruchschaden. Diese offeriert eine reduzierte Pauschalentschädigung, weil sie den Besitz der gestohlenen Gegenstände nicht beweisen kann.
Nach dem Hinschied ihres Konkubinatspartners beantragt Frau J. eine Lebenspartnerrente. Der BVG-Versicherer sieht eine solche nur für Eheleute und eingetragene Partnerschaft vor.
Die Behandlung einer Sportverletzung wird vom Unfallversicherer abgelehnt. Bei den Beschwerden handle es sich um eine Krankheit und nicht um einen Unfall.
Ombudsman der Privatversicherung und der Suva ist Herr RA lic.iur. Martin Lorenzon. Er und sein Team helfen bei Problemen in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.