Der unabhängige Versicherungs-Ombudsmann bietet auf neutraler Basis Hilfe bei Problemen rund um die Privatversicherungen und damit verbundene Themen, wie zum Beispiel Deckungsfragen, Vertragsanpassungen, Schadenhöhe, Leistungs-Entscheidungen von Krankentaggeldversicherungen und Ähnliches.
Ebenso hilft er bei Streitigkeiten mit der Unfallversicherung (UVG), der Beruflichen Vorsorge durch Lebensversicherer (BVG-Sammelstiftungen) sowie bei Hypothekar-Darlehensvertrag mit Versicherungs-Gesellschaften für Wohneigentum zum Eigenbedarf.
Als Vermittler in Konfliktsituationen prüft der Versicherungs-Ombudsmann Beschwerden und sucht Lösungen.
Die Anwältinnen und Anwälte der Ombudsstelle prüfen innerhalb ihrer Zuständigkeit Beschwerden zu schriftlich ausgetragenen Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherten und den unserer Stiftung angeschlossenen Versicherern. Ziel ist es, berechtigten Anliegen von Ratsuchenden zur Anerkennung zu helfen. Bei unberechtigten Forderungen erklären sie die Rechtslage in allgemeinverständlicher Sprache.
Oft sind Streitigkeiten auf eine unklare Ausdrucksweise oder auf Missverständnisse zurückzuführen. Die Ombudsstelle versucht, das Problem rechtlich einzuordnen und weitere Informationen anzubieten, um offene Fragen und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
Sollte die Ombudsstelle zur eigenen Meinungsbildung und Lösungsfindung weitere Auskünfte benötigten, kann sie diese beim Versicherer einholen. Ebenso kann sie sich an den Versicherer wenden, um Fragen im Zusammenhang mit Verfahrensabläufen zu klären.
Wenn die Beschwerde in den Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle fällt und versicherungsrechtliche Fragen aufwirft, kontaktiert sie die Versicherungsgesellschaft. Die eingereichte Beschwerde und Unterlagen leitet sie mit ihrer Intervention an den Versicherer weiter und fordert diesen dazu auf, Stellung zu nehmen.
Im Idealfall einigen sich die Beschwerde führende Person und die Versicherungs-Gesellschaft im Lauf des Verfahrens oder nehmen einen Lösungsvorschlag an. Wenn keine Einigung erzielt wird, können die Parteien ihre Forderungen nach wie vor auf einem anderen Weg (z.B. Gerichtsweg) durchsetzen.
Richten Sie Ihre Reklamation an die Versicherung und verlangen Sie von ihr eine schriftliche Antwort.
Ist diese unbefriedigend, können Sie eine Beschwerde beim Ombudsman einreichen.
Schildern Sie Ihr Problem und geben Sie weitere für Ihre Beschwerde wichtige Informationen an.
Vollständige Unterlagen (Kopien von Korrespondenzen, Vertragsunterlagen etc.) müssen ebenfalls eingereicht werden.
Wenn wir für Ihre Beschwerde zuständig sind, prüfen wir diese und werden nötigenfalls bei der Versicherung vorstellig.
Im Idealfall einigen sich die Parteien auf eine Lösung des Problems.
Wenn wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie darüber, wie Sie weiter vorgehen können.
Die Ombudsstelle vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten mit den ihr angeschlossenen schweizerischen Privatversicherungen und der Suva.
Wir haben die wichtigsten Antworten in 20 Fragen und Antworten (FAQ) für Sie zusammengefasst.