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STIFTUNG OMBUDSMAN DER PRIVATVERSICHERUNG
UND DER SUVA
Zusammenfassung des Jahresberichts 2010
Im Berichtsjahr 2010 wurden der Ombudsstelle insgesamt 3983
Anliegen unterbreitet. Davon konnten 511 Fälle mangels
Zuständigkeit nicht bearbeitet werden. Der überwiegende
Teil der Anfragen ausserhalb unserer Zuständigkeit
betraf Krankenkassen-Angelegenheiten, de-ren Behandlung
zur Aufgabe des Ombudsman der Krankenversicherung gehört.
Im Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle waren 3472
Anfragen und Beschwerden zu be-handeln. Dies waren 333 Fälle
weniger als im Vorjahr. Aufgeteilt nach Sprachregionen be-trifft
der Rückgang der Fallzahlen vor allem die deutsche
Schweiz (von 3178 auf 2750), wäh-rend die Zahlen in
der italienischen Schweiz (mit einer Veränderung von
244 auf 240) nahe-zu konstant geblieben sind und diejenigen
in der französischen Schweiz (von 383 auf 482) zugenommen
haben.
Trotz rückläufiger Fallzahlen war 2010 ein sehr
arbeitsintensives Jahr. Zugenommen hat wie bereits in den
Vorjahren insbesondere die Komplexität der Beschwerdefälle
im Bereich Per-sonenversicherungen. Deren Anteil an den
behandelten Fällen ist zudem von 54% auf 56,3% angestiegen.
Grösser als in den Vorjahren ist die Zahl umfangreicher
Dossiers, bei denen sich schwierige Kausalitätsfragen
stellten, weil bei Eintritt des Versicherungsfalls be-reits
verschiedene Gesundheitsprobleme bestanden. Zugenommen haben
auch Beschwer-defälle gegen die Einstellung von Krankentaggeld-
und Erwerbsunfähigkeitsleistungen nach relativ kurzer
Bezugsdauer, in denen die Meinungen der behandelnden Ärzte
und der Ver-trauensärzte der Versicherer diametral
auseinander gingen. Stark beschäftigt haben die Ombudsstelle
im Weiteren zahlreiche rechtlich anspruchsvolle Beschwerden
zum Thema Informationen des Versicherungsnehmers beim Abschluss
von Fondspolicen ohne garantier-te Leistung im Erlebensfall,
welche mit einer Einmaleinlage finanziert wurden.
3072 Fälle konnten direkt mit den Versicherten oder
Anspruchstellern erledigt werden. In 400 Fällen bzw.
11,5% aller Anfragen kam es zu Interventionen.
131 Interventionsfälle (32,8%) gaben Anlass zu Mehrfachinterventionen.
Diese betrafen vor allem die Branchen Leben, Krankentaggeld
und das UVG, wo sich besonders oft komplexe Sachverhalts-
und Rechtsfragen stellen. Wie im Vorjahr war es in den Branchen
Kranken-taggeld und Leben fast in jedem zweiten Fall nötig,
mindestens zwei Mal bei der Gesellschaft vorstellig zu werden.
In diesen Branchen sowie im UVG-Bereich liegen die Positionen
der Parteien häufig sehr weit auseinander. Dementsprechend
waren die zu einer Annäherung der Positionen nötigen
Verhandlungen intensiv.
In 66,4% der Interventionsfälle konnte für die
Beschwerdeführenden ein positives Resultat erreicht
werden.

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