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STIFTUNG OMBUDSMAN DER PRIVATVERSICHERUNG UND DER SUVA

Zusammenfassung des Jahresberichts 2010


Im Berichtsjahr 2010 wurden der Ombudsstelle insgesamt 3983 Anliegen unterbreitet. Davon konnten 511 Fälle mangels Zuständigkeit nicht bearbeitet werden. Der überwiegende Teil der Anfragen ausserhalb unserer Zuständigkeit betraf Krankenkassen-Angelegenheiten, de-ren Behandlung zur Aufgabe des Ombudsman der Krankenversicherung gehört.

Im Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle waren 3472 Anfragen und Beschwerden zu be-handeln. Dies waren 333 Fälle weniger als im Vorjahr. Aufgeteilt nach Sprachregionen be-trifft der Rückgang der Fallzahlen vor allem die deutsche Schweiz (von 3178 auf 2750), wäh-rend die Zahlen in der italienischen Schweiz (mit einer Veränderung von 244 auf 240) nahe-zu konstant geblieben sind und diejenigen in der französischen Schweiz (von 383 auf 482) zugenommen haben.

Trotz rückläufiger Fallzahlen war 2010 ein sehr arbeitsintensives Jahr. Zugenommen hat wie bereits in den Vorjahren insbesondere die Komplexität der Beschwerdefälle im Bereich Per-sonenversicherungen. Deren Anteil an den behandelten Fällen ist zudem von 54% auf 56,3% angestiegen. Grösser als in den Vorjahren ist die Zahl umfangreicher Dossiers, bei denen sich schwierige Kausalitätsfragen stellten, weil bei Eintritt des Versicherungsfalls be-reits verschiedene Gesundheitsprobleme bestanden. Zugenommen haben auch Beschwer-defälle gegen die Einstellung von Krankentaggeld- und Erwerbsunfähigkeitsleistungen nach relativ kurzer Bezugsdauer, in denen die Meinungen der behandelnden Ärzte und der Ver-trauensärzte der Versicherer diametral auseinander gingen. Stark beschäftigt haben die Ombudsstelle im Weiteren zahlreiche rechtlich anspruchsvolle Beschwerden zum Thema Informationen des Versicherungsnehmers beim Abschluss von Fondspolicen ohne garantier-te Leistung im Erlebensfall, welche mit einer Einmaleinlage finanziert wurden.

3072 Fälle konnten direkt mit den Versicherten oder Anspruchstellern erledigt werden. In 400 Fällen bzw. 11,5% aller Anfragen kam es zu Interventionen.

131 Interventionsfälle (32,8%) gaben Anlass zu Mehrfachinterventionen. Diese betrafen vor allem die Branchen Leben, Krankentaggeld und das UVG, wo sich besonders oft komplexe Sachverhalts- und Rechtsfragen stellen. Wie im Vorjahr war es in den Branchen Kranken-taggeld und Leben fast in jedem zweiten Fall nötig, mindestens zwei Mal bei der Gesellschaft vorstellig zu werden. In diesen Branchen sowie im UVG-Bereich liegen die Positionen der Parteien häufig sehr weit auseinander. Dementsprechend waren die zu einer Annäherung der Positionen nötigen Verhandlungen intensiv.

In 66,4% der Interventionsfälle konnte für die Beschwerdeführenden ein positives Resultat erreicht werden.

 

 

 

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